AGB

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Peopleevent – Nicola Bortone – Holtzstr. 2 – 76135 Karlsruhe

§1 Gerichtsstand und Vertragsrecht

Sofern der Gesetzgeber im Einzelfall nichts anderes vorsieht ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien in Karlsruhe - Stadt.

Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien kommt ausschließlich die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung.

Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise diejenige Regelung zu vereinbaren, die diesen Bedingungen am nächsten kommt.

Grundlage sämtlicher geschäftlicher Handlungen von Peopleevent sind diese Bestimmungen. Nebenabreden und abweichende Bestimmungen müssen durch Peopleevent ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§2 Haftung durch Peopleevent

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Ausfall oder Unnutzbarkeit der zur Verfügung gestellten Technik, Nichterfüllung, jeglicher Art von Folgeschäden, entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden.

Peopleevent haftet für keine Sach- und Personenschäden jeglicher Art, die durch die Ausführung des Auftrages bzw. durch Installation der Technik mittelbar oder unmittelbar verursacht werden bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Personenschäden wie zum Beispiel Herzrhythmusstörungen, Tinnitus, Hörschäden, usw. Sowie für Verbrennungen an Scheinwerfern oder Nebelmaschinen.

§3 Höhere Gewalt

Führt der Eintritt höherer Gewalt dazu, dass eine Partei den Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen kann, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Dauer der höheren Gewalt frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

§4 Pflicht des Auftraggebers

Die zur Verfügung gestellte Technik ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von kundigem oder unterwiesenem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei vertragswidrigem und zweckfremdem Gebrauch kommt es automatisch zu Kündigung und Vertragsbeendigung.

Es sind die Bedienungs- und Aufbauanleitungen anzuwenden.

Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das allgemeine, mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Veranstalterhaftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern bzw. durch seine bestehenden Versicherungsleistungen abzudecken. Außerdem ist er verpflichtet alle nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen bzw. Vorschriften zu erfüllen.

Der Auftraggeber haftet bei Verschulden für alle Folgeschäden und Kostenaufwendungen, die aus der Unnutzbarkeit der Mietsache folgen (Diebstahl der zur Verfügung gestellten Technik und dadurch entstehende Nutzungsausfälle, Anschaffung von Ersatzgeräten usw.).

§5 Angebote und Gültigkeit

Die Angebote von Peopleevent sind freibleibend. Bis zum Eingang einer verbindlichen Bestellung durch einen unterschriebenen Engagement Vertrag behält sich Peopleevent ausdrücklich die Annahme eines anderweitigen Termines vor.

Getroffene Preisaussagen verstehen sich in Euro incl der in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Alle technischen Angaben sind ohne Gewähr. Änderung der Modelle und Liefermöglichkeiten werden vorbehalten.

§6 Zahlung und Rücktritt

Die Preise werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart.

Bei Veranstaltungen wird stets 10 Arbeitstage vor dem Veranstaltungsdatum eine volle Vorauszahlung des vereinbarten Preises auf Basis der erstellten Auftragsbestätigung fällig. Darüber hinaus gehende Beträge wie Mehrkosten bei Verlängerung der in der Auftragsbestätigung angegebenen Einsatzzeit, werden separat verrechnet.

Bezahlung in bar oder per Rechnungsstellung liegt ganz im Ermessen von

Peopleevent. Hierbei gilt: die Rechnung wird mit Erhalt, zur

Zahlung fällig.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Kalender

tagen vor Veranstaltungsdatum storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 40 % des vereinbarten Preises für die Veranstaltung, bezogen auf den Rechnungsbetrag, zu zahlen.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Kalendertagen vor Veranstaltungsdatumstorniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 60 % des vereinbarten Preises für die Veranstaltung, bezogen auf den Rechnungsbetrag, zu zahlen.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 2 Kalendertagen vor Veranstaltungsdatum storniert ist eine

Bearbeitungsgebühr von 80 % des vereinbarten Preises für die Veranstaltung, bezogen auf den Rechnungsbetrag, zu zahlen.

Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Auftraggebers nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.

Sonstige Nebenkosten, wie GEMA & Künstlersozialversicherungsbeiträge sind vom Auftraggeber abzuführen

§7 Rechte Dritter

Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Technik durch Dritte ist strengstens untersagt. Im Ausnahmefall kann Peopleevent ihr schriftliches Einverständnis erteilen.

Peopleevent ist nur an den Vertrag mit dem Auftraggeber gebunden und weist Rechte und Pflichten Dritter ab.

§8 Bereitstellung der Technik durch Auftraggeber

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Licht und Tontechnik zur Verfügung, so ist der Auftraggeber für die einwandfreie Funktion der Licht- und Tontechnik verantwortlich. Sollte die Technik, oder Teile der Licht und Tonanlage nicht ordnungsgemäß oder nur eingeschränkt funktionieren, entbindet dies den Aufraggeber von der Pflicht zur Leistungserbringung laut Auftragsbestätigung. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen an den Auftragnehmer sind in der Folge ausgeschlossen.

§9 Anmietung

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Peopleevent die Mietgegenstände für Dritte einsetzt. Peopleevent ist daher generell eine Untervermietung gestattet. Dem Vertragspartner obliegt es, die Mietgegenstände dieser Konstellation entsprechend zu versichern. Der Vertragspartner stellt Peopleevent und eventueller Untermieter von Regressansprüchen der Versicherung frei. Peopleevent trifft keine Haftung bezüglich einer Verschlechterung oder eines Untergangs der Mietgegenstände, soweit derartiges nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Peopleevent beruht.

 

Erstellungsdatum: Dezember 2019

 

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